Umschulung wegen Fibromyalgie

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Zuletzt geändert am: 17. Januar 2024
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Umschulung wegen Fibromyalgie

Die Fibromyalgie genannte Erkrankung ist nicht leicht zu diagnostizieren. Diese Schmerzerkrankung äußert sich in vielen Fällen zunächst völlig unspezifisch. Es können Missempfindungen auf der Haut auftreten, aber auch Schmerzen im Bewegungsapparat.

Meistens ist die Erkrankung mit Leistungseinbußen verbunden, die durch Schlafstörungen, physische oder psychische Erschöpfung oder mit Konzentrationsstörungen verursacht werden. Auch internistische Beschwerden, wie Reizdarmsyndrom, immer wiederkehrende Blasenentzündungen oder auch psychische Belastungen, wie Angststörungen oder Depressionen können zum Krankheitsbild der Fibromyalgie gehören.

Aufgrund dieser vielfältigen und unspezifischen Beschwerden kann es lange dauern, bis eine konkrete Diagnose gestellt wird. Bis dahin können sich die Beschwerden bereits so manifestiert haben, dass die bisherige berufliche Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann.

Das wichtigste in Kürze

  • Tätigkeiten, die ein hohes Maß an Konzentration oder physischer Kraft erfordern, sollten gemieden werden
  • Weniger anspruchsvolle Bürotätigkeiten eignen sich bei Fibromyalgie
  • Für die Finanzierung der Umschulung kommen sowohl die Rentenversicherung als auch Agentur für Arbeit bewilligt werden in Frage

Welche Folge hat die Krankheit für das Berufsleben?

Die Fibromyalgie wirkt sich in fast allen beruflichen Bereichen aus. So können die Schmerzsyndrome dazu führen, dass körperlich anspruchsvolle Tätigkeiten vollständig aufgegeben werden müssen. Aber auch leichtere körperliche Belastungen, wie Schreibtischtätigkeiten, können durch die Schmerzen und die nachlassende Konzentrationsfähigkeit beeinträchtigt werden.

Aufgrund der stetigen Müdigkeit können Fehler in der Arbeit entstehen. Die schnelle Erschöpfbarkeit kann dazu führen, dass das Arbeitspensum nicht mehr bewältigt werden kann.

Die Erkrankung ist nicht heilbar, kann aber behandelt werden. Moderate Bewegung, wie regelmäßiges Schwimmen oder Radfahren, kann Schmerzen lindern und zu einer besseren Konzentration führen. Auch die Angst vor Schmerzen kann durch moderate Bewegung gelindert werden. Herkömmliche Schmerzmittel lindern die Beschwerden bei Fibromyalgie nicht dauerhaft und wirksam.

Medikamentös werden Betroffene deshalb eher mit Präparaten aus der Behandlung von Depressionen oder Epilepsien behandelt. Auch physikalische Maßnahmen können Linderung verschaffen. Sind die Symptome allerdings so ausgeprägt, dass weder Behandlung noch Rehamaßnahmen dazu führen, dass der bisherige Beruf weiter ausgeübt werden kann, muss eine Umschulung wegen Krankheit erfolgen.

Welche Berufe oder Tätigkeiten kommen noch in Frage?

Berufe, die mit einer Fibromyalgie ausgeübt werden können, müssen sorgfältig ausgesucht werden. Wichtig ist, dass bei einer neuen Tätigkeit auf die stetig wechselnden physischen und psychischen Möglichkeiten der Umschüler*innen eingegangen werden kann. Stetige körperliche Belastung sollte ebenso vermieden werden, wie anspruchsvolle Tätigkeiten, die ein hohes Maß an Konzentration erfordern.

Aufgrund der stetigen Müdigkeit können Fehler in der Arbeit entstehen. Die schnelle Erschöpfbarkeit kann dazu führen, dass das Arbeitspensum nicht mehr bewältigt werden kann.

So können leichte Bürotätigkeiten, die ohne Zeitdruck, ohne körperliche Belastung und ohne hohe Anforderungen an die Konzentrationsfähigkeit, für eine Umschulung wegen Krankheit in Betracht kommen. Tätigkeiten, die mit einer moderaten Bewegung im Freien verbunden sind, können ebenfalls in Betracht kommen. So eignen sich soziale Berufe, die mit Begleitung anderer Menschen verbunden sind, auch für die entsprechende Umschulung wegen Krankheit.

Welche Ansprüche auf Förderung oder Finanzierung habe ich?

Wird ein Antrag auf Umschulung wegen Krankheit bei der Rentenversicherung oder einem anderen Kostenträger gestellt, prüfen die Kostenträger zunächst, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Bewilligung einer Umschulung erfüllt sind.

Dann wird eine Bewilligung erfolgen und eine Institution benannt, die mit der Umschulung beauftragt wird. Dies können sowohl Berufsförderungswerke sein, als auch andere Institutionen. Wichtig ist, dass zunächst festgestellt wird, welche Fähigkeiten die betroffene Person aufweist, und welcher neue Beruf sich daraus ergeben kann.

Wurde vor der Umschulung bereits eine Rehabilitationsmaßnahme erfolglos absolviert, kann sich aus dem Rehabilitationsbericht ein guter Überblick über das Restleistungsvermögen ergeben.

Essentiell bei einer Umschulung wegen Krankheit ist die Frage, wie der Lebensunterhalt während der Maßnahme finanziert werden kann. Üblicherweise erhalten die Umschüler kein Gehalt.

Werden die Umschulungen durch die Rentenversicherungen oder die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter finanziert, werden auch so genannte Übergangsgelder, Fahrtkosten und auch notwendige Übernachtungskosten gezahlt. Bei betrieblichen Umschulungen erhalten die Umschüler das übliche Ausbildungsgehalt.

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