Umschulung wegen Allergie

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Zuletzt geändert am: 17. January 2024
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Umschulung wegen Allergie

Betroffene, die unter Allergien leiden, sind nicht nur im privaten Leben, sondern vielfach auch im beruflichen Leben, beeinträchtigt. Dabei ist die Ursache der Allergien nicht immer in der beruflichen Tätigkeit zu suchen, sie kann davon unabhängig entstanden sein.

Allerdings existieren bestimmte Berufsgruppen, bei denen ein höheres Risiko besteht, eine Allergie zu entwickeln. So können Tätigkeiten mit erhöhter Staubbelastung, mit häufigem Kontakt mit bestimmten Stoffen oder Lebensmitteln, Allergien auslösen.

In diesen Fällen haben die Arbeitgeber Vorkehrungen zu treffen, dass der Kontakt zu den Allergenen reduziert oder ganz vermieden wird. Ist der Kontakt nicht zu vermeiden, könnten eine Allergie dadurch ausgelöst, oder bereits vorhandene Allergien dadurch verstärkt werden.

Das wichtigste in Kürze

  • Trotz Allergie steht eine große Auswahl an Umschulungen zur Verfügung
  • Tätigkeiten im Büro und Handwerk können verrichtet werden, solange die Allergene vermieden werden
  • Für die Finanzierung der Umschulung kommen sowohl Rentenversicherung, Unfallversicherungen, Berufsgenossenschaften als auch die Agentur für Arbeit in Frage

Welche Folge hat die Krankheit für das Berufsleben?

Bei Allergien gegen Reinigungsmittel oder Chemikalien können sowohl Friseure, Reinigungskräfte oder Maler und Lackierer betroffenen sein. Auch Pflegekräfte können Allergien gegen diese Stoffe entwickeln. Allergien gegen Stäube oder Mehle wirken sich verstärkt im Lebensmittelbereich und Bäckerhandwerk, aber auch in der Industrie aus.

Kontaktallergien können Hautreaktionen hervorrufen, die zunächst behandelbar sind. Auch eine Vermeidung der Kontaktstoffe kann zu einer Linderung führen. Allerdings kann das Immunsystem auf einen stetigen Kontakt mit den allergieauslösenden Stoffen mit weiteren Symptomen bis zu einem anaphylaktischen Schock reagieren, was zu einem lebensbedrohlichen Zustand führen kann.

Tätigkeiten mit erhöhter Staubbelastung und mit häufigem Kontakt mit bestimmten Stoffen oder Lebensmitteln können Allergien auslösen

Maßgeblich für eine Fortsetzung der bisherigen beruflichen Tätigkeit ist deshalb die Vermeidung der allergieauslösenden Stoffe. Dies kann durch entsprechende Schutzmaßnahmen geschehen, die den Kontakt der Stoffe auf der Haut vermeiden. Eine Allergie, die sich auf die Atemwege auswirkt, kann so jedoch nicht vermieden werden. Hier hilft nur eine Umschulung wegen Krankheit.

Welche Berufe oder Tätigkeiten kommen noch in Frage?

Betroffene von Allergien sind bei der Auswahl ihrer neuen Berufe darauf angewiesen, die Allergene zu vermeiden. So können Betroffene, die auf gewisse Reinigungsmittel oder Chemikalien allergisch reagieren, jeden Beruf ausüben, in dem sie mit diesen Stoffen nicht in Berührung kommen oder eine Berührung vermeiden können.

Dies können Tätigkeiten in Büros sein, andere handwerkliche Tätigkeiten, oder Tätigkeiten, die überwiegend im Freien verrichtet werden. Betroffene, die allergisch auf Stäube oder Mehle reagieren, gilt ähnlich die künftige Vermeidung der Allergene.

Welche Ansprüche auf Förderung oder Finanzierung habe ich?

Die Finanzierung einer Umschulung wegen Krankheit erfolgt von den zuständigen Kostenträgern. Dies können die Rentenversicherungen sein, aber auch die Agentur für Arbeit. Liegen Allergien vor, die als Berufskrankheiten anerkannt wurden, erfolgt die Finanzierung durch die zuständigen Berufsgenossenschaften. Hierbei ist jedoch entscheidend, dass vorher ein Verfahren auf Anerkennung einer Berufskrankheit positiv abgeschlossen wurde.

Die Schwere der Allergie entscheidet darüber, welche beruflichen Alternativen gegeben sind. Wurden ärztliche Maßnahmen, etwaige Rehabilitationsmaßnahmen durchgeführt, enthalten die Berichte darüber bereits hilfreiche Angaben über die künftigen Möglichkeiten.

In die Finanzierung der Umschulung wegen Krankheit ist nicht nur die Maßnahme selbst integriert, sondern auch der Lebensunterhalt der Umschüler*innen. Dieser wird durch ein Übergangsgeld gesichert. Weiter Kosten, die für Fahrten an den Ort der Umschulung oder für Übernachtungen entstehen, werden ebenfalls im angemessenen Maße übernommen.

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