Umschulung wegen Arthrose

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Zuletzt geändert am: 17. Januar 2024
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Umschulung wegen Arthrose

Arthrose oder medizinisch Osteoarthritis wird eine Erkrankung genannt, die nicht nur einen Verschleiß des jeweils betroffenen Gelenkes beinhaltet, sondern auch mit Entzündungen um das betroffene Gelenk einhergeht. Dabei wird diese Entzündung durch den schwindenden Knorpel hervorgerufen. Arthrose kann verschiedene Ursachen haben.

So kann unfallbedingt ein Gelenk verschleißen und sich eine Arthrose einstellen, aber auch im höheren Alter durch natürlich Abnutzung des Knorpels. In diesen Fällen ist in der Regel ein einziges Gelenk betroffen. Liegt jedoch eine rheumatoide Arthrose vor, können mehrere Gelenke betroffen sein.

Eine Arthrose kann mit starken Schmerzen verbunden sein, in der Bewegungsfähigkeit einschränken und so die Lebensqualität, aber auch die Erwerbsfähigkeit erheblich beeinträchtigen.

Das wichtigste in Kürze

  • Feinmotorische Tätigkeiten kommen tendenziell nicht in Frage
  • Eine durch Ergonomie unterstützte, schonende Haltung ist am förderlichsten für die Betroffenen
  • Für die Finanzierung der Umschulung kommen sowohl Rentenversicherung, Unfallversicherungen, Berufsgenossenschaften als auch die Agentur für Arbeit in Frage

Welche Folge hat die Krankheit für das Berufsleben?

Liegt eine Arthrose vor, können Folgen für das Berufsleben gegeben sein. Das Ausmaß der Folgen hängt von der Intensität der Erkrankung, dem betroffenen Gelenk und natürlich von der beruflichen Tätigkeit im Einzelnen ab. So sind Menschen, die körperlich schwere Arbeit verrichten, oder Profisportler von einer Arthrose in den Extremitäten in der Regel sehr stark betroffen.

Menschen, die feinmotorisch herausfordernde Arbeiten verrichten, sind dann stark betroffen, wenn sich die Arthrose an den Fingern einstellt. Arthrosen können zunächst konservativ behandelt werden durch schmerz- und entzündungshemmende Medikamente, gezielte physiotherapeutische Übungen zur Entlastung der betroffenen Gelenke, einem richtigen Maß an Bewegung und Schonung, in Einzelfällen auch durch Gewichtsreduktion.

Helfen diese Behandlungen nicht, kann sich die Arthrose auf die Berufstätigkeit soweit auswirken, dass am Ende die Umschulung wegen Krankheit steht.

Welche Berufe oder Tätigkeiten kommen noch in Frage?

Entscheidend für die Wahl einer anderen Tätigkeit ist, welches Gelenk betroffen ist und wie die weitere Belastung des Gelenkes vermieden werden kann. Sind Knie oder Sprunggelenk betroffen, sollten Arbeiten im Stehen oder Laufen vermieden werden.

Das Ausmaß der Folgen hängt von der Intensität der Erkrankung, dem betroffenen Gelenk und natürlich von der beruflichen Tätigkeit im Einzelnen ab

Eine Tätigkeit im Sitzen kann dann hilfreich sein, wenn eine ergonomische Haltung durch geeignete Sitzmöbel möglich und dabei das Knie und Sprunggelenk entlastet werden. Bei Arthrosen in den Schultern, Armen oder Fingern ist eine Tätigkeit am Schreibtisch dann sinnvoll, wenn nicht gleichzeitig eine intensive Arbeit am PC erforderlich ist. Hier können im Einzelfall sprachgesteuerte Schreibprogramme hilfreich sein.

Welche Ansprüche auf Förderung oder Finanzierung habe ich?

Die Umschulung wegen Krankheit ist bei einer chronischen Arthrose sinnvoll, wenn nur wenige Gelenke betroffen sind. Der Antrag auf Umschulung wird bei der Rentenversicherung gestellt. Im Verfahren wird beurteilt, ob auch die weiteren Voraussetzungen, zum Beispiel die Wartezeit erfüllt sind. Fehlt diese, kann die Rentenversicherung den Antrag an die Agentur für Arbeit oder gegebenenfalls an das Jobcenter weiterleiten.

Neben den Umschulungsmaßnahmen übernehmen die Kostenträger das Übergangsgeld, um den Lebensunterhalt der Umschüler*innen zu sichern. Bei weiter anfallenden Kosten, wie Übernachtungskosten oder Fahrtkosten, wird entschieden, in welchem Rahmen diese übernommen werden können.

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