Umschulung durch die Rentenversicherung

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Zuletzt geändert am: 17. Januar 2024
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Umschulung durch die Rentenversicherung

Kann der ursprünglich erlernte Beruf aus verschiedenen Gründen nicht mehr ausgeübt werden, kann eine Umschulung über die Rentenversicherung absolviert werden. Hierzu müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Diese bewegen sich sowohl im medizinischen Bereich als auch im Bereich der Beitragszeiten.

Ist für die Umschulung eine Berufsgenossenschaft oder gesetzliche Unfallversicherung zuständig, kann die Umschulung nicht über die Rentenversicherung finanziert werden. Erfahren Sie hier mehr über die Leistungen der Rentenversicherung, die Voraussetzungen der Finanzierung und das Verfahren zur Gewährung einer Umschulung. Im Vordergrund steht bei der Rentenversicherung die Umschulung wegen Krankheit und Berufsunfähigkeit.

Das wichtigste in Kürze

  • Die Rentenversicherung unterstützt bei der Integration auf dem Arbeitsmarkt nach Krankheit oder Unfall
  • Neben einer gesundheitlichen Einschränkung sind mindestens 15 Jahre Beitragszahlungen in die Rentenversicherung vorausgesetzt
  • Bei körperlicher Beeinträchtigung ist die schulische Umschulung die beste Wahl
  • Die DRV ist nicht dazu verpflichtet, die Umschulung ihrer Wahl zu finanzieren
  • Anträge werden durch einen medizinischen Gutachter seitens der DRV geprüft
  • Alternativ kann eine Umschulung durch die Agentur für Arbeit, dem Jobcenter oder die Berufsgenossenschaft finanziert werden

Was ist eine Umschulung über die Rentenversicherung?

Durch die Rentenversicherung erhalten Sie die Möglichkeit, einen qualifizierten Berufswechsel in Form einer Umschulung zu absolvieren. Dabei ist zweitrangig, ob Sie künftig in einer abhängigen und sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung arbeiten wollen oder den Schritt in die Selbständigkeit gehen möchten.

Eine solche Umschulung ist eine berufliche Rehabilitationsmaßnahme. Sie dient nach Krankheit oder Unfall dazu, die Chancen auf dem Arbeitsmarkt wieder zu erhöhen. Diese Maßnahme kann gemeinsam mit einer medizinischen Rehabilitation gewährt werden. In der Regel geht der beruflichen Rehamaßnahme eine medizinische Maßnahme voraus.

Dabei gibt es auch Maßnahmen, die den Verbleib im ursprünglichen Beruf sichern sollen. Ist dies nicht möglich, wird ein Berufswechsel ermöglicht. Dabei dauern die Umschulungen grundsätzlich so lange, wie sie für das Erreichen des konkret angestrebten Berufes allgemein erforderlich ist. So können Weiterbildungen für die Dauer von bis zu zwei Jahren bewilligt werden.

Sind die gesundheitlichen Einschränkungen jedoch so bedeutend, dass das Ziel nicht in dieser Zeit erreicht werden kann, können die bewilligten Maßnahmen auch über einen längeren Zeitraum bewilligt werden. Hierfür sind medizinische, insbesondere sozial- und arbeitsmedizinische Einschätzungen erforderlich.

Was sind die Voraussetzungen?

Um eine Umschulung über die Rentenversicherung finanziert zu bekommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Wichtigste Voraussetzung ist, dass Sie die so genannte Wartezeit absolviert haben. Diese besteht in einer mindestens 15-jährigen Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung. Hierunter fallen nicht nur die Pflichtrentenversicherungsbeiträge, die Ihr Arbeitgeber und Sie in die Rentenversicherung eingezahlt haben.

Gleichwertig berücksichtigt werden auch Kindererziehungszeiten, freiwillige Beiträge, oder Beiträge aus einem durchgeführten Versorgungsausgleich nach Scheidung.

Weitere Voraussetzung ist, dass Sie gesundheitlich so eingeschränkt sind, dass Sie Ihren Beruf nicht mehr oder nicht mehr vollständig ausüben können.

Dementsprechend können Sie bereits eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Gleichfalls berechtigt für eine Umschulung sind Sie, wenn Sie die große Witwen-/Witwerrente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten. Auch nach Abschluss einer medizinischen Rehabilitation erhalten Sie eine Umschulung, wenn diese für die vollständige Gesundung erforderlich ist.

Welche Umschulungstypen gibt es?

Es gibt unterschiedliche Umschulungstypen.

Die Umschulung kann sowohl in einem so genannten Umschulungsbetrieb absolviert werden. Dies können reguläre Wirtschaftsbetriebe sein, die gegebenenfalls auch die Umschüler nach Beendigung der Maßnahme in den Betrieb übernehmen.

Haben Sie körperliche Beeinträchtigungen, die besondere Anforderungen an einen neuen Arbeitsplatz haben, kann eine schulische Umschulung die geeignete Form eines Berufswechsels sein. Diese überbetrieblichen Umschulungen sind in der Ausgestaltung und Ablauf ähnlich dem Besuch einer Berufsschule. Die schulische Phase wird durch Betriebspraktika ergänzt.

Eine solche Umschulung ist eine berufliche Rehabilitationsmaßnahme. Sie dient nach Krankheit oder Unfall dazu, die Chancen auf dem Arbeitsmarkt wieder zu erhöhen

Eine Umschulung per Fernstudium ist ebenfalls zu Lasten der Rentenversicherung möglich. Diese Form der Umschulung kommt dann in Betracht, wenn die gesundheitlichen Beeinträchtigungen einen längeren Aufenthalt in einem weiter entfernt liegenden Betrieb oder einer Schule unmöglich machen. Auch ist dies möglich, wenn das Pendeln nicht zumutbar ist. In diesem Rahmen erwerben Sie das erforderliche Wissen entweder online oder durch zugesandte Materialien.

Was macht die DRV?

Die Deutsche Rentenversicherung ist der größte Träger der Rentenversicherung und für die Alterssicherung der gesetzlich Versicherten zuständig.

In diesem Rahmen werden Beiträge eingezogen, die Höhe der Beiträge festgelegt, und Fragen der Versicherungspflicht geprüft. Im weiteren werden Renten gezahlt sowie Leistungen für Prävention und Rehabilitation erbracht. Diese können in Form einer medizinischen Rehabilitation erbracht werden.

Weitere Rehabilitationsleistungen sind Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Diese Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sollen bewirken, dass die Erwerbsfähigkeit erhalten bleibt oder wieder hergestellt wird.

Diese Leistungen können mit folgenden Komponenten ergänzt werden:

  • Technische Hilfen, persönliche Hilfsmittel
  • Hilfen für Kraftfahrzeuge
  • Leistungen zur beruflichen Eingliederung und Aktivierung
  • Wohnungshilfen
  • Assistenz bei der Arbeit
  • Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
  • Leistungen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen

Bei der Gewährung der Leistungen wird das individuelle Leistungsvermögen berücksichtigt, welches erhalten oder verbessert werden soll. Bisherige Kenntnisse oder Qualifikationen werden ebenso berücksichtigt, wie eine möglichst wohnortnahe Maßnahme.

Welche Berufe werden gefördert?

Die Deutsche Rentenversicherung fördert Umschulungen in alle anerkannten Berufe, die durch Umschulung erlernt werden können. Voraussetzungen dafür ist jedoch, dass die gesundheitlichen Einschränkungen die Ausübung des gewählten Berufes nicht unmöglich machen.

Hierüber wird seitens der behandelnden Ärzte oder eigens eingesetzter Sachverständiger eine Prognose gefertigt. Darin wird ebenfalls eine Aussage getroffen, wie sich die gesundheitlichen Einschränkungen entwickeln werden, wenn ein neuer Beruf ausgeübt wird.

Bei der Auswahl des neuen Berufes werden weitere Aspekte relevant. So wird eine etwaige vorhandene Berufsausbildung berücksichtigt. Auch eine bisher erworbene Arbeitserfahrung kann Einfluss auf die Wahl des neuen Berufes haben.

Einfluss auf die Auswahl des neuen Berufes hat ebenso die aktuelle Situation des Arbeitsmarktes.

So kann es sein, dass aufgrund der Vorkenntnisse und der gesundheitlichen Einschränkungen ein Beruf gewählt wird, der auf dem Arbeitsmarkt derzeit nicht gefragt ist. Dann würde die Deutsche Rentenversicherungen den Antrag auf Umschulung ablehnen.

Ein gesetzlicher Anspruch auf Umschulung in einen bestimmten Beruf besteht generell nicht. Wird der Antrag abgelehnt, kann die Begründung auf Korrektheit überprüft werden. Sind Fehler enthalten, kann Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid eingelegt werden.

Was wird übernommen?

Die Deutsche Rentenversicherung gewährt umfassende Leistungen für eine Umschulung. Diese Leistungen bestehen sowohl aus finanzieller Zuwendung als auch aus Sachmitteln.

Der wichtigste Beitrag für eine Umschulung ist die Sicherung des Lebensunterhaltes der Absolventen. So übernimmt die Rentenversicherung diesen Lebensunterhalt in Form des Übergangsgeldes. Beziehen Sie Krankengeld, wird dies von der Rentenversicherung weitergezahlt.

Auch eine Erwerbsminderungsrente wird durch die Rentenversicherung weitergezahlt. Das Übergangsgeld kann auch zwischen zwei Maßnahmen gewährt werden, falls es zur Existenzsicherung erforderlich ist. So kann es erforderlich sein, nach Abschluss der medizinischen Rehabilitationsmaßnahme eine Wartezeit bis zur Aufnahme der beruflichen Umschulungsmaßnahme zu überbrücken, in der die Betroffenen nicht über Einkommen verfügen.

Die Deutsche Rentenversicherung gewährt umfassende Leistungen für eine Umschulung. Diese Leistungen bestehen sowohl aus finanzieller Zuwendung als auch aus Sachmitteln

In solchen Fällen kann Übergangsgeld gezahlt werden. Auch nach Abschluss einer Umschulung kann Übergangsgeld dann weitergezahlt werden, wenn sich eine weitere berufliche Rehabilitationsmaßnahme anschließen sollte. Diese Entscheidungen erfolgen jedoch nach Abwägung der individuellen Gegebeneheiten.

Unabhängig davon übernimmt die Rentenversicherung die gesamten Kosten der Umschulung. Diese beinhalten die Kosten des besuchten Lehrgangs. Entstehende Fahrtkosten werden ebenso übernommen wie Übernachtungskosten. Diese werden jedoch nur übernommen, soweit eine wohnortnahe Umschulung nicht möglich ist. Dann besteht auch die Möglichkeit, eine so genannte Verpflegungskostenpauschale gezahlt zu bekommen.

Wie kann ich einen Antrag stellen?

Für Leistungen im Rahmen einer Umschulung muss bei der Deutschen Rentenversicherung ein Antrag gestellt werden. Dieser Antrag lautet auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Hier geht es zum Antrag). Wichtig ist die detaillierte Begründung des Antrags. So ist es erforderlich, die gesundheitlichen Gründe darzulegen, aufgrund derer Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihren ursprünglichen Beruf auszuüben.

Hilfreich sind ärztliche Berichte, in denen Hinweise auf die berufliche Einschränkung bereits vorhanden sind. Auch sollte medizinisch bereits festgestellt worden sein, dass eine Aussicht auf Besserung durch eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme nicht gegeben ist. Wurde eine solche Maßnahme bereits erfolglos absolviert, sollte dies ebenso vermerkt sein.

Die behandelnden Ärzte sollten die Umschulung in einen bestimmten Beruf medizinisch befürworten. Damit ist klargestellt, dass keine medizinischen Gründe gegen eine solche Umschulung bestehen. Ein Rehabilitationsberater der Deutschen Rentenversicherung kann bei der Entscheidung über die Auswahl des neuen Berufes hilfreich zur Seite stehen.

Die Deutsche Rentenversicherung wird nach Einreichung des Antrages einen medizinischen Gutachter bestellen, der die medizinischen Gegebenheiten in einem Gutachten festhält. Sodann wird eine Arbeitserprobung oder Berufserprobung durchgeführt, deren Ergebnis in einem Abschlussbericht dargelegt wird.

Daraus ergibt sich, welches Restleistungsvermögen noch vorhanden ist und welcher Beruf für eine Umschulung in Betracht gezogen werden kann. Sodann erfolgt die Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung entweder mit einer Bewilligung oder einer Ablehnung. Gegen eine Ablehnung kann Widerspruch erhoben werden.

Welche sonstigen Fördermöglichkeiten gibt es?

Lehnt die Deutsche Rentenversicherung die Übernahme von Kosten für die Umschulung ab, besteht die Möglichkeit, diese Kosten anderweitig fördern zu lassen. So kann ein Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit, beim Jobcenter oder bei der Berufsgenossenschaft gestellt werden. All diese Kostenträger übernehmen die Kosten für eine Umschulung nur, wenn die dort bestehenden Voraussetzungen erfüllt sind.

Eine Umschulung kann unter Umständen auch über den aktuellen Arbeitgeber finanziert werden. Dies ist dann der Fall, wenn der Arbeitgeber ein großes Interesse hat, Sie im Betrieb zu halten und Ihre Kompetenz in einem anderen Tätigkeitsbereich zu stärken.
Umschulungen können auch in Eigenregie gesucht und durchgeführt werden.

Hierbei bestehen zum Teil ebenfalls Fördermöglichkeiten:

  • Umschulung schulischer und überbetrieblicher Art: Die Umschulung erfolgt bei einem Umschulungsträger, die Kosten werden selbst getragen
  • Berufsbegleitende Umschulung: Hier erfolgt die Finanzierung zum Teil oder ganz durch den aktuellen Arbeitgeber, der die Umschulung als so genannte Aufstiegsfortbildung verbuchen kann
  • Berufsbegleitende Umschulung: Die Finanzierung erfolgt zum Teil oder ganz durch einen neuen Arbeitgeber. Diese Umschulung ist eine Berufsqualifizierung, durch die die neue Tätigkeit erst ermöglicht wird.
  • Betriebliche Umschulung: Die Umschulung erfolgt entweder in Teilzeit oder in Vollzeit. Die Kosten hierfür werden selbst getragen.

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