Umschulung wegen Morbus Scheuermann

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Zuletzt geändert am: 13. Dezember 2022
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Umschulung wegen Morbus Scheuermann

Die Morbus Scheuermann oder auch Scheuermannsche Krankheit genannte Wachstumsstörung tritt in jungen Jahren auf. Sie betrifft die Wirbelsäule und führt dazu, dass sich die Bereiche der Brustwirbelsäule, manchmal auch der Lendenwirbelsäule verkrümmen. Dadurch entsteht ein Rundrücken, der mit erheblichen Beschwerden verbunden ist. Diese Fehlstellungen entstehen durch ein nicht regelgerechtes Wachstum der Wirbel.

Die Erkrankung ist nicht heilbar, kann aber mit verschiedenen Maßnahmen, wie Physiotherapie, Schmerztherapie und stützenden Hilfsmitteln (zum Beispiel Korsetts) in ihren Auswirkungen gelindert werden. Bei gravierenden Fehlstellungen ist eine Operation unumgänglich. Bestehen zu Beginn der Erkrankung kaum oder nur geringe Symptome, ist die Gefahr gegeben, dass die Erkrankung erst spät diagnostiziert wird.

Das wichtigste in Kürze

  • Schon geringe Verkrümmungen der Wirbelsäule erhebliche Folgen für das Berufsleben haben
  • Aufgrund der körperlichen Belastung kommen vor allem kaufmännische und kreative Berufe in Betracht
  • Sind die erforderlichen Voraussetzungen nicht gegeben, kann eine Umschulung wegen Krankheit durch die Agentur für Arbeit bewilligt werden.

Welche Folge hat die Krankheit für das Berufsleben?

Um die Folgen der Scheuermannschen Krankheit für das Berufsleben und gegebenenfalls auch das Erfordernis einer Umschulung wegen Krankheit beurteilen zu müssen, sind verschiedene Faktoren zu bewerten. Zunächst ist erheblich, welche berufliche Tätigkeit ausgeübt wird.

Werden körperlich schwere Tätigkeiten, eventuell mit gewissen Zwangshaltungen, wie Stehen oder Überkopfarbeiten, ausgeübt, können schon geringe Verkrümmungen der Wirbelsäule erhebliche Folgen für das Berufsleben haben und die Berufstätigkeit im ursprünglichen Beruf unmöglich machen.

Denn durch die Wirbelsäulenverkrümmung würden die erforderlichen Körperhaltungen erschwert und wären mit weiteren Ausweichhaltungen verbunden. Auch die mit der Fehlhaltung verbundene Schmerzintensität spielt eine große Rolle.

Selbst bei körperlich leichten, vielleicht sitzenden Tätigkeiten kann eine hohe Schmerzbelastung dazu führen, dass eine längere Arbeitsunfähigkeit gegeben ist. Zunächst wird der behandelnde Arzt versuchen, die Folgen der Erkrankung mit konservativen Behandlungen, wie Physiotherapie und Schmerztherapie, zu behandeln.

Auch Rehabilitationsmaßnahmen können Linderung verschaffen. Sind diese Maßnahmen nicht erfolgreich, sollte eine Umschulung wegen Krankheit erfolgen.

Welche Berufe oder Tätigkeiten kommen noch in Frage?

Generell sollte bei Morbus Scheuermann darauf geachtet werden, dass bei fortschreitender Erkrankung keinerlei Berufstätigkeit mehr ausgeübt werden kann, die mit hohen körperlichen Belastungen verbunden ist. Selbst wenn die Erkrankung akut nur eine leichte Wirbelsäulenkrümmung verursacht, muss damit gerechnet werden, dass die Erkrankung fortschreitet und sich die Wirbelsäulenkrümmung verstärkt.

Auch die Schmerzintensität muss bei der Auswahl eines neuen Berufes berücksichtigt werden. Sitzende Tätigkeiten oder Tätigkeiten ohne Zwangshaltungen, die den Rücken belasten, sind deshalb bei einer Umschulung wegen Krankheit zu berücksichtigen.

Deshalb kommen je nach individueller Neigung entweder kaufmännische Berufe oder kreative Berufe in Betracht. Pädagogische Tätigkeiten können ebenfalls möglich sein, sofern diese nicht mit körperlichen Zwangshaltungen, zum Beispiel das Sitzen auf niedrigen Stühlen in einer Kindertagesstätte, verbunden sind.

Welche Ansprüche auf Förderung oder Finanzierung habe ich?

Die Umschulung wegen Krankheit wird vorrangig von der Rentenversicherung bewilligt und finanziert. Sind die erforderlichen Voraussetzungen nicht gegeben, kann eine Umschulung wegen Krankheit durch die Agentur für Arbeit bewilligt werden. Durchgeführt werden die Umschulungen durch die von den Kostenträgern zugelassenen Institute. Die Berufsförderungswerke können bei der Wahl eines neuen Berufes behilflich sein.

Sie können Expertisen darüber erstellen, welche Fähigkeiten und Neigungen der/die Umschüler*in hat, welche Berufe deshalb in Betracht kommen. Auch können sie aufgrund abgeschlossener Rahmenverträge als Partner größerer Unternehmen Mitarbeiter in neue Berufe umschulen und diese so den Partnerunternehmen wieder zuführen.

Während einer Umschulung wegen Krankheit wird den Umschülern kein Gehalt gezahlt.

Erfolgt eine betriebliche Umschulung wird die dort übliche Ausbildungsvergütung gezahlt. In anderen Fällen zahlen die Kostenträger für den Lebensunterhalt eine Übergangsgeld. Fallen Fahrtkosten oder Übernachtungskosten an, werden auch diese übernommen. Hilfreich ist es, sich bei den Institutionen, die die Umschulung wegen Krankheit durchführen, zu erkundigen, wie die Umschulung absolviert wird und welche Kosten anfallen können.

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