Während einer angestrebten Umschulung besteht nicht immer die Möglichkeit, in dem bereits erlernten Beruf weiter zu arbeiten. Dies kann krankheitsbedingt der Fall sein, oder aufgrund einer bereits eingetretenen Arbeitslosigkeit. Dann stellt sich die Frage nach der Finanzierung des Lebensunterhaltes und der Kosten der Umschulung. Nur wenige können dabei auf Erspartes zurück greifen oder wollen das Ersparte hierfür einsetzen.
Verschiedene Kostenträger finanzieren Umschulungen unter bestimmten Voraussetzungen. Erfahren Sie hier, welche Fördermöglichkeiten für eine Umschulung bestehen. Wie laufen die Antragsverfahren und welche konkreten Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Umschulung in einen neuen Beruf finanziert zu erhalten.
Das Wichtigste in Kürze
- Sozialversicherungsträger, wie Rentenversicherung oder gesetzliche Unfallversicherung, finanzieren eine Umschulung, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind
- Trotz Arbeitslosigkeit kann eine Umschulung durch die Agentur für Arbeit finanziert werden
- Alternative Finanzierungen sind durch Bildungschecks oder durch das Qualifzierungschancengesetz möglich
- Auch Coachings über die AVGS-Gutscheine sind möglich.
Welche Möglichkeiten der Finanzierung einer Umschulung gibt es?
Umschulungskosten werden von folgenden Stellen übernommen:
- Deutsche Rentenversicherung
- Zuständige Berufsgenossenschaften und gesetzliche Unfallversicherungen
- Bundesagentur für Arbeit
- Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
- Zuständige Jobcenter oder ARGE
- der bisherige Arbeitgeber
Besteht seitens dieser Einrichtungen nicht die Möglichkeit, die Kosten der Umschulung zu übernehmen, muss die Umschulung aus eigenen Mitteln finanziert werden.
Stellen Sie in jedem Fall bei der offenkundig zuständigen Stelle einen Antrag auf Finanzierung der Umschulung. Ist diese ausgewählte Stelle unzuständig, wird der Antrag weitergeleitet oder Ihnen mitgeteilt, wer zuständig ist. Eine Förderung der Umschulung durch die Agentur für Arbeit erfolgt mittels Bildungsgutschein dann, wenn Sie seit weniger als einem Jahr arbeitslos sind, arbeitssuchend sind oder die Gefahr besteht, dass Sie Ihre ursprüngliche Arbeitsstelle in Kürze verlieren werden.
Die gesetzliche Unfallversicherung finanziert ebenso wie die Berufsgenossenschaften die Umschulung, wenn ein Wechsel des Berufes aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit erforderlich ist. Die gesetzliche Rentenversicherung finanziert eine Umschulung, wenn der ursprüngliche Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann und eine gewisse Beitragzeit absolviert ist.
Was sind die Voraussetzungen zur Finanzierung einer Umschulung?
Für die unterschiedlichen Kostenträger müssen unterschiedliche Voraussetzungen erfüllt sein, um die Kosten für die Umschulung finanziert zu erhalten.
Zur Finanzierung einer Umschulung durch die Bundesagentur für Arbeit müssen neben den obigen Voraussetzungen für Sie die Berechtigung zum Bezug von Arbeitslosengeld I bestehen. Auch darf kein anderer Kostenträger (zum Beispiel Rentenversicherung oder Berufsgenossenschaft) zur Übernehme der Kosten verpflichtet sein.
Die Finanzierung einer Umschulung durch das Arbeitsamt beschränkt sich auf anerkannte Ausbildungsberufe. Studiengänge und andere Umschulungsmaßnahmen werden darüber nicht finanziert. Eine Finanzierung der Umschulung durch die gesetzliche Rentenversicherung kommt dann in Betracht, wenn Berufsunfähigkeit bereits gegeben ist oder unmittelbar droht. Darüber hinaus muss eine Beitragszeit von mindestens 15 Jahren nachgewiesen sein.
Kommt keiner der vorgenannten Kostenträger für die Finanzierung einer Umschulung in Betracht, kann ein Antrag bei der zuständigen ARGE oder dem Jobcenter gestellt werden. Diese Kostenträger finanzieren eine Umschulung dann, wenn Anspruch auf Leistungen von ALG II besteht und der bisherige Ausbildungsberuf nicht mehr den Anforderungen des aktuellen Arbeitsmarktes gerecht werden kann.
Welche anderen Fördermöglichkeiten gibt es?
Die Kostenträger bieten darüber hinaus verschiedene weitere Fördermöglichkeiten an. Diese sind:
- Förderung mittels Bildungsgutschein
- Förderung mittels AVGS
- Förderung nach Qualifizierungschancengesetz
Die Förderung der Umschulung durch einen Bildungsgutschein erfolgt dann, wenn die individuellen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bildungsträger muss bei der Agentur für Arbeit als Träger anerkannt und zugelassen sein. Die Umschulung muss notwendig sein, um eine bereits bestehende Arbeitslosigkeit zu beenden, eine in Zukunft drohende Arbeitslosigkeit zu vermeiden, oder die Möglichkeit zu bieten, einen fehlenden Berufsabschluss nachholen zu können.
Eine Finanzierung der Umschulung durch einen AVGS-Gutschein ist ebenfalls über die Agentur für Arbeit möglich. Dieser Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein wird dann bewilligt, wenn die Umschulung dem Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt dient oder die Heranführung an eine selbständige Tätigkeit ermöglichen soll.
Im Unterschied zum Bildungsgutschein werden durch den AVGS-Gutschein kurzfristige Maßnahmen, wie Coachings, finanziert.
Die Finanzierung der Umschulung durch das Qualifizierungschancengesetz ist auch für Arbeitgeber interessant. Darüber werden neben den eigentlichen Kosten für die Umschulung auch die bei einem betrieblichen Anteil entstehenden Lohnkosten des Arbeitgebers durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter übernommen.