Unter Schlaganfall sind alle Störungen des Gehirns zu verstehen, die mit einer Durchblutungsstörung einhergehen. Dabei können unterschiedliche Ursachen diese Durchblutungsstörungen hervorrufen. In den meisten Fällen ist die Ursache entweder eine Blutung im Gehirn oder eine Mangeldurchblutung des Gehirns.
Im ersteren Fall liegt dann eine Hämorrhagie und im zweiten Fall eine Ischämie vor.
Ein Schlaganfall ist immer als Notfall umgehend zu behandeln. Damit soll erreicht werden, dass die Durchblutungsstörung möglichst schnell beseitigt und Folgestörungen vermieden werden können. Schlaganfälle können sowohl operativ als auch medikamentös behandelt werden. Konnten Folgestörungen nicht vermieden werden, schließt sich in der Regel ein längerer Krankenhaus- und Rehabilitationsaufenthalt an.
Das wichtigste in Kürze
- Die Wahl einer Umschulung hängt von den individuellen Einschränkungen ab
- Vorzuziehen sind sitzende Tätigkeiten
- Bei Lähmungen der Arme und Hände können Sprachcomputer oder sprachgestützte Kommunikationssysteme helfen
- Für die Finanzierung der Umschulung kommen sowohl Rentenversicherung, Unfallversicherungen, Berufsgenossenschaften als auch die Agentur für Arbeit in Frage
Welche Folge hat ein Schlaganfall für das Berufsleben?
Die Folgen eines Schlaganfalls für das Berufsleben sind vielfältig. So können sowohl äußerlich sichtbare Beeinträchtigungen als auch innere nicht offenkundige Folgen des Schlaganfalls dauerhaft verbleiben. Offenkundige Beeinträchtigungen können Lähmungen der Extremitäten sein, in der Regel sind diese halbseitig. Dadurch können Gang- und Standstörungen entstehen, die die Fortbewegung betreffen können.
Lähmungen der Arme und Hände können die berufliche Tätigkeit dann beeinträchtigen, wenn hierfür eine Feinmotorik benötigt wird, die nach dem Schlaganfall nicht mehr oder noch nicht vorhanden ist.
Auch Störungen der Sehfähigkeit oder der Sprache können zu den dauerhaften Folgen eines Schlaganfalls gehören, die die berufliche Tätigkeit nicht nur beeinträchtigen, sondern in vielen Fällen unmöglich machen.
Ist ein Schlaganfall körperlich folgenlos ausgeheilt, können sich dennoch psychische Folgen einstellen. Diese können sich in depressiven Symptomen zeigen, aber auch in Form von Ängsten und Überforderung, was eine berufliche Tätigkeit beeinträchtigen kann.
Welche Berufe oder Tätigkeiten kommen noch in Frage?
Künftige Berufe, die durch einen Umschulung wegen Krankheit erlernt werden können, müssen sich an den verbleibenden Folgen eines Schlaganfalls orientieren. Sind die Folgen dauerhafter körperlicher Natur, muss sich die neue berufliche Tätigkeit dem körperlichen Restleistungsvermögen anpassen können.
Bei Einschränkungen in der Fortbewegung sollten entweder entsprechende sitzende Tätigkeiten erlernt werden oder aber entsprechende Hilfsmittel, wie Gehhilfen oder Rollstühle, die Fortbewegung unterstützen.
Ist ein Schlaganfall körperlich folgenlos ausgeheilt, können sich dennoch psychische Folgen einstellen
Bei Lähmungen der Arme und Hände können Sprachcomputer oder sprachgestützte Kommunikationssysteme helfen. Arbeiten mit hohen Anforderungen an die Feinmotorik sind nicht mehr geeignet. Psychische Folgen erfordern Tätigkeiten, die diesen Folgen Rechnung tragen.
Welche Ansprüche auf Förderung oder Finanzierung habe ich?
Ein Antrag auf eine Umschulung wegen Krankheit sollte erst dann gestellt werden, wenn klar ist, welche körperlichen und psychischen Folgen der Schlaganfall hat und ob diese Folgen dauerhafter Natur sind. Nur dann kann sicher beurteilt werden, ob ein ausgewählter neuer Beruf auch tatsächlich ausgeübt werden kann.
Entsprechende Angaben können bereits den Rehabilitationberichten entnommen werden, die nach der Behandlung erstellt werden. Die Rentenversicherung, die Unfallversicherungen oder Berufsgenossenschaften und auch die Bundesagentur für Arbeit als mögliche zuständige Kostenträger bewilligen die Umschulung, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und weisen eine Institution zu, die die Umschulung durchführt.
Die Finanzierung erfolgt in der Weise, dass nicht nur die Umschulungsmaßnahme selbst, sondern auch der Lebensunterhalt der betroffenen Person in Form von Übergangsgeld bezahlt wird. Ebenso werden auch die Kosten für etwa entstehende Fahrten zum Ort der Umschulung oder auch Übernachtungskosten übernommen.