Profitiere jetzt von der Weiterbildungsprämie! Bis zu 2.500 Euro stellt der Staat für ehrgeizige Quereinsteiger mit der Weiterbildungsprämie zur Verfügung. Da die staatliche Prämie als zusätzlicher Anreiz dienen soll, kannst du über das ausgezahlte Geld frei verfügen.
Demnach ist weder zweckgebunden, noch wird es mit anderweitigen Sozialleistungen verrechnet. Die Weiterbildungsprämie in Höhe von bis zu 2.500 Euro gehört also dir ganz alleine!
Es ist lediglich Durchhalten sowie Pauken angesagt und schon winkt die die attraktive Weiterbildungsprämie!
Weiterbildungsprämie – Was ist das?
Die Weiterbildungsprämie wurde im Rahmen des Gesetztes zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung eingeführt. Die Bundesagentur für Arbeit belohnt mit ihr alle Umschüler, die erfolgreich eine mit Bildungsgutschein geförderte Umschulung absolvieren.
Meist handelt es sich bei den Umschulungsmaßnahmen um eine verkürzte Ausbildung, bei der du einen anerkannten Ausbildungsabschluss nachholst oder komplett neu erwirbst. Die Weiterbildungsprämie setzt sich dabei aus zwei Einzelteilen zusammen:
- 1.000 Euro Prämie bei Bestehen deiner Zwischenprüfung
- 1.500 Euro bei Bestehen deiner Abschlussprüfung

Was sind die Voraussetzungen für die Weiterbildungsprämie?
Voraussetzung für den Erhalt der Weiterbildungsprämie ist das Vorliegen der entsprechenden Zeugnisse. Zudem kommen nur bestimmte Zielgruppen in Frage:
Arbeitssuchende zur Berufswiedereingliederung
Hierzu zählen Personen, die zwar über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen, aber mittlerweile seit mehr als vier Jahren nicht mehr in diesem Beruf gearbeitet haben.
Ein Grund hierfür könnte zum Beispiel die Elternzeit sein. Mit der Weiterbildung bzw. Umschulung werden die Chancen erhöht, nach der Pause wieder schneller ins Berufsleben zu finden.
Arbeitnehmer/- innen die von der Arbeitslosigkeit bedroht sind
Wenn du über einen befristeten Arbeitsvertrag verfügst oder kurz vor einer Kündigung stehst, kommst du ebenfalls als Empfänger der Weiterbildungsprämie in Frage.
Arbeitnehmer/ -innen mit fehlendem Berufsabschluss
Befindest du dich bereits im Berufsleben, hast aber noch keine abgeschlossene Berufsausbildung, so kannst du diese problemlos nachholen und dafür sogar die Weiterbildungsprämie erhalten. Dein Vorgesetzter kann für die Zeit, in der du freigestellt bist, Zuschüsse von der Agentur für Arbeit beantragen.
Du kannst einen Antrag auf die Weiterbildungsprämie stellen, wenn:
- deine Weiterbildungsmaßnahme zwischen dem 1. August 2016 und dem 31. Dezember 2020 beginnt,
- deine Maßnahme mit dem Bildungsgutschein gefördert wird,
- die Ausbildungsdauer mindestens zwei Jahre beträgt

Wie beantrage ich die Weiterbildungsprämie?
Die Weiterbildungsprämie kannst du über deinen zuständigen Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit beantragen lassen, in deren Bezirk du deinen Wohnsitz hast. Nötig ist dafür ein Nachweis über die erfolgreich bestandenen Prüfungen.
Gut zu wissen: Helfe mit, die Entscheidung über deine Leistungen zu erleichtern, indem du die Vordrucke sorgfältig ausfüllst und bereits vor Beginn der Maßnahme einreichst.
Schritt #1: Antrag stellen
Wie bereits kurz angedeutet, muss deine jeweilige Umschulung grundsätzlich über den Bildungsgutschein gefördert werden. Aus diesem Grund sind die Bedingungen für die Prämie auch an diese Bedingungen geknüpft.
Beantrage deine Weiterbildungsprämie direkt bei deinem zuständigen Sachbearbeiter der Arbeitsagentur. Die Bewilligung ist in der Regel an die Bewilligung der Weiterbildung selbst geknüpft.
Schritt #2: Zeugnis(se) einreichen
Lege einen Nachweis über die erfolgreiche Zwischenprüfung sowie das Abschlusszeugnis vor. Nun sollte es in der Regel nicht mehr allzu lange dauern, bis dir die Prämie ausgezahlt wird.
Wichtig: Bitte bedenke, dass der Erhalt eines für die Weiterbildungsprämie erforderlichen Bildungsgutscheins immer im Ermessen des/ der jeweiligen Beraters/ Beraterin der Arbeitsagentur liegt.
Bereite dich daher gut auf das Gespräch vor, wenn du alle gestellten Fragen klar beantworten kannst, erhöht dies die Wahrscheinlichkeit, dass du mit deiner Umschulung gefördert wirst.
Wo finde ich den Antrag?
Den Antrag auf die Weiterbildungsprämie findest du auf der Website der Bundesagentur für Arbeit. Alternativ klicke einfach hier!
Welche prämienfähigen Umschulungen gibt es?
Die prämienfähigen Umschulungen können je nach Stadt ein wenig variieren. In der nachfolgenden Tabelle findest du eine kurze Auflistung möglicher prämienfähiger Berufe sortiert nach den unterschiedlichen Branchen:
Branche | Umschulung |
IT/ Elektronik | Fachinformatiker(in) Anwendungsentwicklung, Fachinformatiker(in) Systemintegration, IT-Systemelektroniker(in) |
Gesundheit/ Pflege | Medizinische(r) Fachangestellte(r) |
Wirtschaft/ Verwaltung | Verwaltungsfachangestellte(r), Sozialversicherungsangestellte(r), Kaufmann(frau) im Gesundheitswesen, Kaufmann(frau) für Spedition und Logistikdienstleistung, Industriekaufmann(frau), Kaufmann(frau) im Einzelhandel, Personaldienstleitungskaufmann(frau), Verwaltungsfachangestellte(r) |
Es ist ein Herzensprojekt für mich geworden, Menschen bei dem Streben nach einem erfüllten Berufsalltag zu unterstützen.